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Schießstände

Sachverständigenbüro für die Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Als von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen unterstütze ich Schützenvereine, Behörden, gewerbliche Betreiber, Planer und Investoren bei allen Fragen rund um die Sicherheit, Begutachtung und technische Bewertung von Schießstätten. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung steht für besondere Sachkunde, langjährige fachliche Erfahrung, persönliche Integrität sowie eine unabhängige und objektive Gutachtertätigkeit. Auftraggeber können sich auf fachlich fundierte, nachvollziehbare und neutrale Bewertungen verlassen.

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Planung

Bereits in der Planungsphase können wichtige Weichen für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb gestellt werden.

Wir begleiten Bauherren, Vereine und Betreiber bei:

  • Neubauprojekten
  • Modernisierungen bestehender Anlagen
  • Erweiterungen von Schießständen
  • Technischen Fragestellungen während der Planungsphase
  • Abstimmungen mit Genehmigungsbehörden

Durch die frühzeitige Einbindung eines Sachverständigen können Planungsfehler vermieden und Genehmigungsverfahren effizient unterstützt werden.

2

Überprüfung

Die Sicherheit von Schießständen erfordert eine regelmäßige fachliche Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen.

Gemäß §27a WaffG sind Schießstätten alle 4 Jahre zu überprüfen, wenn mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen wird. Für Schießstätten mit erlaubnisfreien Schusswaffen ist dies mindestens alle 6 Jahre erforderlich.

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Abnahme

Vor der Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen ist die Schießstätte auf Ihre Sicherheit zu überprüfen. Wir erstellen für Sie das Gutachten zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

Auftraggeber

Meine Leistungen richten sich insbesondere an:

  • Schützenvereine
  • Schießsportverbände
  • Jagdvereinigungen
  • Betreiber gewerblicher Schießanlagen
  • Kommunen und öffentliche Einrichtungen
  • Genehmigungsbehörden
  • Gerichte und Rechtsanwälte
  • Planungs- und Ingenieurbüros